Was ich an Werbung im Internet Hasse

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Ursprünglich veröffentlicht am 2016-03-10 auf blog.crystaldown.de, welche nicht mehr existiert.

Werbung im Internet hat sein Vor- und Nachteile. Bei einer idealen Seitennutzer-Seitenbetreiber-Beziehung, spricht für Werbung, dass die, die die Werbung einblenden, damit Geld verdienen können. Die Nutzer unterstützen also durch das Akzeptieren der Werbung die Seitenbetreiber. Damit ist die Liste der Vorteile aber auch schon zu ende.

Zu den Nachteilen zählt z. B. von den Nutzer nie gewollter Datenverkehr, welcher unter Umständen kurz vor Ende des monatlichen Datenvolumen nie willkommen ist.

Auch problematisch ist, dass die Werbung selbst nicht auf den Server des Seitenbetreiber liegt. Für die Nutzer ist ergibt das zwei Probleme: nicht nur kann ihnen damit bösartige Software untergejubelt werden, für die die Seitenbetreiber auch noch die Verantwortung tragen, auch können und werden die Werbeserver über die Seitennutzer Daten sammeln — ohne deren Wissen oder Zustimmung, die IMHO übrigens nach §32 BDSG nötig sein sollte.

Unabhängig davon, ob den Nutzer dieser Eingriff die Privatsphäre egal ist oder nicht, gibt es noch weitere Probleme mit Werbung: die Art und Weise, wie sie dargestellt wird. Die Faustregel, dass bei einem Softwaredownload der kleinste oder unscheinbarste Downloadbutton oder -link der richtige ist, ist bedauerlicherweise wahr.

Nicht nur Downloads haben dieses Problem. Bei den meisten Suchmaschinen und Nachrichtenseiten ist man mehr damit beschäftigt, zu entscheiden ob, es sich um tatsächlichen Inhalt handelt oder nur Werbung. Auch ist die Werbung meist auch noch einfach nur thematisch unpassend.

Dann gab es noch die schlimmste Art von Werbung, die der Werbebranche eingefallen ist — die Werbung, die tatsächlich aktiv stört und Aufmerksamkeit haben will: sie schreit, tönt, blinkt oder macht eine beliebige Kombination der drei.

Spätestens jetzt hofft ein Großteil der Nutzer, dass man dagegen was tun kann. Ein Teil wird fündig und installiert sich einen Blocker wie z. B. AdBlock Edge, AdBlock Plus oder uBlock.

Aber als Lösungsversuch alle Werbung auszublenden, könnte den Seitenbetreiber auch schaden; ein guter Nutzer möchte seinen Seitenbetreiber doch auch unterstützen können. Dazu der könnte man Spenden nutzen. Dass Spenden an sich viel zu schwer durchzuführen sind, soll ein anderes Mal angesprochen werden; wichtig ist nur, dass es zu kompliziert ist. Man könnte Werbung doch einfach so gestalten, dass sowohl Nutzer und Betreiber davon profitieren.

Auf diese Idee kam auch eine Firma mit Namen Eyeo. Sie haben eine Reihe an Richtlinien erstellt, wie „akzeptable Werbung“ aussehen soll. Werbung, die diesen Kriterien entsprach, wird in extra Listen gepflegt; der Nutzer bekommt die Wahl, ob er diese Werbung gutheißen kann. Selbst heute ist diese Liste an „akzeptabler“ Werbung umstritten. Nicht zu vergessen ist, dass die Einführung dieser Listen das Vorkommen der schreienden oder blinkenden Werbung so stark mit eingeschränkt hat, dass man sie heute kaum noch kennt.

Alles gut, gäbe es da nicht die Werbetreiber, die ihre Blase nicht platzen lassen wollen und unbedingt den Nutzer viel Werbung aufdrängen wollen. Der Axel-Springer-Verlag verkauft seine neue Werbeschleuder auf u. a. BiLD.de als Anti-AdBlock-Maßnahme und behauptet, dass es sich um eine Zugangskontrolle bzw. Softwareverschlüsselung handelt, um dann mit §95a UrhG zu argumentieren, dass das Umgehen dieser eben verboten sei.

Ich habe mir mal diese Werbeschleuder mal angeschaut und bin selbst mit meinem schlechten JavaScript-Kenntnissen zu Schluß gekommen, dass dieses Ding so wirksam ist, wie eine grüne Tür zu einem öffentlichen Gebäude auf der mit Rot geschrieben ist, dass man die Tür nur öffnen darf, wenn man den Text auf der Tür lesen kann — und die Tür lässt sich nicht schießen. an kann, wenn man farbenblind ist, die Schrift nicht lesen. Das hindert eine farbenblinde Person nicht daran durch die Tür zu gehen. Farbensehende Personen sehen die Schrift und gehen auch durch die Tür. Eine Person mit farbig getönten Gläsern kann die farbige Schrift auch nicht sehen und geht durch die Tür.

Der Axel-Springer-Verlag will nun aber jeden verklagen, der farbig getönte Gläser trägt, weil er die Farbe an der Tür nicht sehen kann, oder sogar die Firma, die diese Gläser herstellt. In diesem Falle ist die farbige Schrift ein inline JavaScript-Element. Und die getönten Gläser sind Ad- oder Script-Blocker und deren Regeln.

Persönlich wünsche ich mir schon fast, dass Gruppierungen wie dem Axel-Springer-Verlag instant der Markt wegbricht, die Nutzer sind offensichtlich schon lange nicht mehr Kunde sondern auszubeutendes Vieh. Allerdings ist beim Axel-Springer-Verlag „das Kerngeschäft (…) ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen.“1

EDIT: Mittlerweile hat Werbung im natürlichen Umfeld (Native Advertising) den Platz für schlimmste Art von Werbung übernommen.

EDIT: Mit der DSGVO hat sich auch das Bundendatenschutz geändert. Entsprechende Referenz wurde geändert.

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